Nutzungsbedingungen Gestelle

Wurzer Profiliertechnik GmbH

Soweit wir zum Zweck der Auslieferung unserer Produkte verschiedene Liefergestelle zur Verfügung stellen, gelten für deren Nutzung folgende Bedingungen:

 

  1. Eigentum

Die Liefergestelle bleiben unverändert unser Eigentum. Die Wahrung unserer Eigentumsrechte ist stets sicherzustellen. Die Nutzung erfolgt nur zur zweckgebundenen und unmittelbaren eigenen Verwendung. In keinem Fall dürfen die Gestelle der Firma Wurzer von Ihnen an ihre Kunden weitergegeben oder gar verkauft werden.

 

Die Liefergestelle sind umgehend, spätestens nach Aufforderung durch uns zurückzugeben.

 

  1. Sicherheit im Umgang mit den Liefergestellen

Die Liefergestelle werden von uns mit Produkten gefüllt und ausgeliefert bzw. vom Kunden abgeholt. Mit Übergabe der Liefergestelle an den Kunden samt den darin gelagerten Produkten geht damit auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Kunden über.

 

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Nutzung überlassenen Liefergestelle nur sach- und bestimmungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen sowie einschlägigen technischen Vorgaben (z.B. Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln), insbesondere BG-Regeln für Lagereinrichtungen und -geräte, BGR 234 in der jeweils gültigen Version) durch entsprechend sachkundiges Personal zu verwenden.

 

Die Vorgaben zur Verwendung gelten insbesondere für das Stapeln der Gestelle. Ein Stapeln der Gestelle ist – vorbehaltlich der Vorgaben einer sachgerechten Verwendung und unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften – nur insoweit zulässig:

 

Dachrinnen-Liefergestelle:                Insgesamt maximal 2 Stück

Regenfallrohr-Liefergestelle:             Kein Stapeln zulässig

 

Die Liefergestelle sind ausschließlich mit geeigneten Flurförderfahrzeugen (z.B. Stapler oder Hubwagen) zu bewegen. Der Lastaufnahmepunkt befindet sich unten mittig am Gestellboden. Die Lastaufnahmen des Flurförderfahrzeuges (z.B. Gabelzinken) müssen in Belastbarkeit, Länge und im Abstand zueinander geeignet sein die Liefergestelle sicher bewegen zu können. Andere Arten der Beförderung wie z.B. das Anhängen der Gestelle mit Seilen an Kränen sind verboten. Achtung Lebensgefahr !

 

Die Stapelmöglichkeit der Gestelle aufgrund des Vorhandenseins diverser Aufnahmen hebt die oben genannten Stapel-Beschränkungen nicht auf.

 

Wir schließen unsere Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen für alle Fälle der diesen Bedingungen zuwider erfolgten Verwendung der Liefergestelle durch den Kunden vollumfänglich aus.